Abteilungsleitung - Kontroll- und Vollzugsdienst
- Stadtverwaltung Worms
- Abt. 3.08 - Kontroll- und Vollzugsdienste
- Büro, Verwaltung, Sachbearbeitung
- Voll/Teilzeit
- Publiziert: 20.11.2024
- Publizierung bis: 17.12.2024
Einleitung
- Entgeltgruppe 11 TVöD / Besoldungsgruppe A11 LBesG
- unbefristet
- mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von z.Zt.39 bzw. 40 Stunden zu besetzen.
Ihre Aufgaben:
- Führung und Anleitung der Mitarbeitenden
- Entwicklung und Umsetzung von organisatorischen Strukturen, um eine kompetente und rechtskonforme Aufgabenerfüllung sicherzustellen
- Koordination der Aufgabenerfüllung mit anderen Fachabteilungen
- Übernahme von Projekten zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit im Stadtgebiet
- Bearbeitung und Entscheidung von Grundsatzangelegenheiten des Aufgabengebietes
- Beschwerdemanagement der Abteilung
- Budgetverantwortung
- Bearbeitung von Widerspruchs- und Klageverfahren gegen Entscheidungen der Abteilung und Vertretung der Abteilung in Widerspruchsverhandlungen
- Führung der Mitarbeiter*innen bei schwierigen Einsätzen und besonderen Lagen im Außendienst, auch zu ungünstigen Zeiten im Schichtdienst
- Weiterentwicklung der Abteilung hinsichtlich der bestehenden Teamstruktur sowie der Prozessabläufe
Ihr Profil:
- Sie suchen eine Führungstätigkeit und wollen mit Ihrer Tätigkeit dazu beitragen, dass die Stadt sicher ist und die Bürgerinnen und Bürger sich wohlfühlen
- Ihre Affinität für das kommunale Vollzugs- und Ordnungsrecht können Sie mit Ihrer Ausbildung und im Idealfall mit einschlägiger Berufserfahrung belegen
- Sie besitzen eine ausgeprägte Führungskompetenz. Ihnen ist ein wertschätzender Umgang mit Ihren Mitarbeitenden wichtig und Sie sind in der Lage Ihre Mitarbeitenden fachlich zu fordern wie zu fördern. Für Sie steht das Team im Mittelpunkt. Auch in Konfliktsituationen reagieren Sie besonnen sowie lösungsorientiert. Ihr Arbeitsstil ist professionell und verbindlich. Sie verfügen über interkulturelle Kompetenz und praktizieren eine wertschätzende Kommunikation
- Sie besitzen ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft sowie überdurchschnittliche Leistungsbereitschaft
- Fundierte Rechtskenntnisse im Verwaltungsrecht und den besonderen Vorschriften aus dem Polizei- und Ordnungsbehördenrecht sind wünschenswert
Ihre Voraussetzungen:
- erfolgreich abgeschlossene Angestelltenprüfung II (Verwaltungsfachwirt (m/w/d)
- erfolgreich abgeschlossenes Studium für die Laufbahn des dritten Einstiegsamtes als Diplom Verwaltungswirt (m/w/d/) bzw. Bachelor of Arts (m/w/d) in der Fachrichtung Verwaltung oder des Polizeidienstes oder
- Diplom Jurist (m/w/d) mit Schwerpunkt im Öffentlichen Recht oder
- mindestens 3-jährige Berufserfahrung als Dienstgruppenleitung im kommunale Vollzugsdienst und die Bereitschaft den Angestelltenlehrgang II zu absolvieren
- Führungserfahrung oder die entsprechende Qualifizierung zur Übernahme einer Führungstätig sind wünschenswert
- zusätzliche Qualifikation als kommunaler Vollzugsbediensteter (m/w/d), entsprechend § 2 der Landesverordnung über die kommunalen Vollzugsbeamten (m/w/d) ist wünschenswert
Wir bieten Ihnen:
- ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis bzw. die Übernahme ins Beamtenverhältnis
- eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe in Worms
- verschiedene Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements
- Firmenfitness mit EGYM Wellpass
- betriebliche Sozialberatung
- attraktive Weiterbildungsangebote
- betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen für Beschäftigte
- Unterstützung bei Vereinbarkeit von Familie und Beruf, z.B. durch flexible Arbeitszeiten oder Telearbeit
- arbeitgebergefördertes Deutschlandticket, sowie eine sehr gute Verkehrsanbindung
- Fahrradleasing im Rahmen der Entgeltumwandlung
Die Stadt Worms setzt sich für Chancengleichheit ein und ist daher insbesondere an der Bewerbung von Frauen mit entsprechender Qualifikation interessiert. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Kontakt:
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung!
Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Daten nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet.