Zuarbeiter (m/w/d) Einbürgerung
- Stadtverwaltung Worms
- Stadtverwaltung Worms, Rathaus
- Berufserfahrung
- Büro, Verwaltung, Sachbearbeitung
- Teilzeit
- Publiziert: 16.05.2023
- Publizierung bis: 25.06.2023
Einleitung
Bei der Stadtverwaltung Worms ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt beim Bereich 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Abteilung 3.04 - Standesamt, eine Stelle in der
- Entgeltgruppe 5 TVöD
- befristet für die Dauer von 12 Monaten
- mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von z. Zt. 39 Stunden zu besetzen.
Ihre Aufgaben:
- Übernahme von administrativen Aufgaben im Bereich Einbürgerung
- Zuarbeit im Einbürgerungsverfahren
- Zuarbeit bei Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren
- Bearbeitung des Postein- und Ausgang in den Einbürgerungsakten
- Vereinbarung von Vorspracheterminen und Betreuung des Vorsprachenkalenders
- Fertigung von einfachem Schriftverkehr
Ihr Profil:
- serviceorientiertes Handeln und ausgeprägte Teamfähigkeit
- gute Kommunikationsfähigkeit
- Kenntnisse im Staatsangehörigkeitsrecht sind von Vorteil
- organisatorisches Geschick, selbständige und sorgfältige Arbeitsweise
Ihre Voraussetzungen:
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung im verwaltungstechnischen oder kaufmännischen Bereich
Wir bieten Ihnen:
- eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe in Worms
- verschiedene Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements
- attraktive Weiterbildungsangebote
- betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen
- Unterstützung bei Vereinbarkeit von Familie und Beruf, z.B. durch flexible Arbeitszeiten oder Telearbeit
- Arbeitgebergefördertes Deutschlandticket, sowie eine sehr gute Verkehrsanbindung
- Fahrradleasing im Rahmen der Entgeltumwandlung
Kontakt:
Sollten Sie fachspezifische Fragen zur ausgeschriebenen Stelle haben, steht Ihnen Horst Finger als Ansprechperson unter der Tel. 06241/853-3400 gerne zur Verfügung. Bei personalrechtlichen Themen wenden Sie sich bitte an Merve Duran unter der Tel. 06241/853-1307.
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung!
Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Daten nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet.
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