Selbstständige Berufsbetreuer (m/w/d) Betreuungsbehörde der Stadt Worms
- Stadtverwaltung Worms
- Stadtverwaltung Worms, Rathaus
- Berufserfahrung
- Soziale Berufe (Sonstige)
- Stundenweise
Einleitung
Die Stadtverwaltung Worms sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Bereich 5 - Soziales, Jugend und Wohnen in der Abteilung 5.07 - Fachstelle für Senioren und Inklusion (Betreuungsbehörde) selbstständige Berufsbetreuer (m/w/d), die als rechtliche Betreuer (m/w/d) im Stadtgebiet Worms tätig werden.
Der rechtliche Berufsbetreuer (m/w/d) hat die Aufgabe, die rechtlichen Angelegenheiten der Betreuten unter Beachtung des Selbstbestimmungsrechts und der Wünsche der Betreuten zu besorgen, wie es deren Wohl entspricht.
Der rechtliche Berufsbetreuer (m/w/d) hat die Aufgabe, die rechtlichen Angelegenheiten der Betreuten unter Beachtung des Selbstbestimmungsrechts und der Wünsche der Betreuten zu besorgen, wie es deren Wohl entspricht.
Ihre Aufgaben:
Kann ein volljähriger Mensch aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten nicht oder nur teilweise besorgen, kann das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen rechtlichen/gesetzlichen Betreuer (m/w/d) bestellen. Dieser erledigt dann stellvertretend für den Betreuten dessen rechtliche Angelegenheiten. Alles, was über diese gesetzlich-rechtliche Erledigung hinausgeht, ist jedoch keine Aufgabe des rechtlichen Betreuers (m/w/d). Deshalb ist die gesetzliche Betreuung auch nicht gleichbedeutend mit dem, was man im Alltagsgespräch unter „Betreuung“ versteht.
Die Betreuung darf nur in den vom Gericht zugewiesenen Aufgabenkreisen erfolgen.
Die festgelegten Aufgabenkreise bilden den Rahmen für die Arbeit desBerufsbetreuers (m/w/d). Die Aufgabenkreise können sich teilweise überschneiden:
Gesundheitssorge
Weitere Aufgabenkreise können vom Betreuungsgericht festgelegt werden.
Die Betreuung darf nur in den vom Gericht zugewiesenen Aufgabenkreisen erfolgen.
Die festgelegten Aufgabenkreise bilden den Rahmen für die Arbeit desBerufsbetreuers (m/w/d). Die Aufgabenkreise können sich teilweise überschneiden:
Gesundheitssorge
- Zustimmung in ärztliche Behandlungen bei Einwilligungsunfähigkeit
- Sicherstellung der Pflege
- Vermögensverwaltung
- Geltendmachung von Ansprüchen/Rechten, z.B. Unterhalt, Erbschaft, Pflichtteil
- Beantragung von Leistungen, z.B. Rente, Versicherungen, Sozialleistungen, Beihilfe
- Bearbeitung von Behördenangelegenheiten
- Prüfung von Bescheiden, ggf. Widerspruchseinlegung
- rechtliche Regelung von Mietverhältnissen, z.B. Vertragsabschluss, Kündigung
- Abschluss von Heimverträgen
- An- und Abmeldung des Wohnsitzes
- Beantragung von Unterbringungen
Weitere Aufgabenkreise können vom Betreuungsgericht festgelegt werden.
Ihr Profil:
- Nachweis der erforderlichen Versicherungen (Berufshaftpflichtversicherung sowie einer Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden)
- Erreichbarkeit und Mobilität
- professionelle Büroorganisation
- Nachweis besonderer Kenntnisse, die für die Führung von Betreuungen nützlich sind
- medizinische, betriebswirtschaftliche und juristische Kenntnisse
- Kenntnisse von psychiatrischen Krankheitsbildern
- verantwortungsbewusstes Handeln
- selbständiges, ziel- und lösungsorientiertes Arbeiten
- Einsatzbereitschaft und hohe Belastbarkeit
- Kommunikative Kompetenz und wertschätzender Umgang mit den Betroffenen
- Konfliktfähigkeit
- Durchsetzungsvermögen
- physische und psychische Belastbarkeit sowie hohe Frustrationstoleranz
- Motivation und Teilnahmebereitschaft an Arbeitsgemeinschaften, Fort- und Weiterbildungen
Ihre Voraussetzungen:
- Wünschenswert: Studium aus den Bereichen Sozialarbeit, Sozial- oder Heilpädagogik, Pädagogik, Pflege, Rechtswissenschaften oder Betriebswirtschaft
- oder erfolgreich abgeschlossene vergleichbare Ausbildung mit entsprechender Berufserfahrung
- polizeiliches Führungszeugnis
- geordnete finanzielle Verhältnisse (Auszug Schuldnerverzeichnis)
- Ab dem 01.01.2023 tritt das neue Betreuungsrecht in Kraft. Daher ist es erforderlich, sich mit den neuen rechtlichen Bestimmungen intensiv auseinanderzusetzen und entsprechende Qualifizierungen zu besuchen. Berufsbetreuer, die ihre Tätigkeit neu beginnen, müssen einen entsprechenden Sachkundenachweis erbringen.
Wir beraten Sie hier gerne.
Wir bieten Ihnen:
Der gesetzliche Betreuer (m/w/d) erhält für seine Tätigkeit eine pauschale Vergütung, die gesetzlich vorgeschrieben und vom Betreuungsbericht festgesetzt wird. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Dauer der Betreuung und der beruflichen Qualifikation des Betreuers (m/w/d).
In der pauschalen Vergütung sind alle Zeiten für Schriftverkehr, Telefonate, Besprechungen mit dem Betreuten sowie Fahrzeiten enthalten.
In der pauschalen Vergütung sind alle Zeiten für Schriftverkehr, Telefonate, Besprechungen mit dem Betreuten sowie Fahrzeiten enthalten.
Kontakt:
Senden Sie uns bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung und die dazugehörenden erforderlichen Anlagen an:
Stadtverwaltung Worms
Abteilung 5.07 – Betreuungsbehörde
Hohenstaufenring 2a
67547 Worms
E-Mail: betreuungsbehoerde@worms.de
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Daten nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet.
Stadtverwaltung Worms
Abteilung 5.07 – Betreuungsbehörde
Hohenstaufenring 2a
67547 Worms
E-Mail: betreuungsbehoerde@worms.de
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Daten nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet.